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Medienmitteilungen

05.05.2011
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SVSP: Stellungnahme zum FINMA Vertriebsbericht 2010

Der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte SVSP begrüsst die Bemühungen der FINMA bezüglich kohärenter aufsichtsrechtlicher Regeln für alle Finanzdienstleister. Er korrigiert in seiner Stellungnahme allerdings den bezüglich Strukturierte Produkte unzutreffenden Vorwurf über ungenügende Offenlegung von Informationen an Anleger und plädiert insbesondere für eine Beibehaltung des Vereinfachten Prospektes und gegen eine Produkteaufsicht.

Zürich, 6. Mai 2011. Der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte SVSP teilt die Ansicht der FINMA, dass der Anleger in Finanzprodukte für einen sorgfältigen Investitionsentscheid Zugang zu relevanten Informationen benötigt. Er verwehrt sich in seiner Stellungnahme aber dem im FINMA Vertriebsbericht 2010 vorgebrachten Vorwurf eines Informationsgefälles zwischen Emittenten von Strukturierten Produkten und Anlegern. Er weist auf die verschiedenen Informationstools hin, die der Verband und seine Mitglieder den Anlegern zur Verfügung stellen. Auf der Webseite des Verbandes kann sich der Anleger generell über die Charakteristiken und Risiken der einzelnen Kategorien von Strukturierten Produkten informieren. Darüber hinaus findet er dort aber auch Informationen zum Marktrisiko (Risikokennzahl) eines einzelnen Produktes sowie zum Bonitätsrisiko der Emittenten (Rating, Kernkapitalquote, Credit Spread). Mit der von den Emittenten auf ihren Term Sheets angegebenen Kategorisierungsnummer kann der Anleger auf der Webseite des Verbandes auch sehr rasch sein Produkt mit Konkurrenzprodukten vergleichen. Damit verfügt der Anleger in Strukturierte Produkte in der Schweiz über weltweit einzigartige, gebührenfreie Informationsquellen, auf die er seinen Anlageentscheid abstützen kann.

Bewährte Dokumentierungspraxis

Der Verband ist der Ansicht, dass sich die in Art. 5 KAG festgehaltenen Pflichten bezüglich Dokumentation von Strukturierte Produkte in der Praxis bewährt haben und beizubehalten sind. Der Vereinfachte Prospekt hält in leicht lesbarer Form die für den Anlageentscheid wichtigen Kerninformationen fest, insbesondere zum Emittenten sowie den Chancen und Risiken des einzelnen Produktes. Dieses einfache und äusserst wirksame schweizerische Modell wird derzeit von zahlreichen ausländischen Aufsichtsbehörden mit neuen Regularien zu Produkteinformationsblätter (PIB) oder Key Investor Information Documents (KIID) übernommen, um den Anlegerschutz in den betreffenden Ländern zu stärken. Weder die Einführung einer aufsichtsrechtlichen Pflicht zur Erstellung eines ausformulierten «long form» Emissionsprospektes noch jene einer Genehmigungspflicht für Vereinfachte Prospekte würden aus der Sicht des Verbandes zu einer Stärkung des Anlegerschutzes in der Schweiz beitragen.

Keine Entmündigung der Anleger

Kritisch äussert sich der Verband zur Produkteaufsicht über Strukturierte Produkte und insbesondere zur Einschränkung der Produktepalette für einzelne Anlegerklassen. Diese Massnahmen kämen einer Entmündigung des Anlegers gleich und sind mit den Grundsätzen eines liberalen Staates nicht vereinbar. Die gründliche Analyse der Risikofähigkeit und – bereitschaft des Anlegers im Rahmen der Anlageberatungstätigkeit am «Point of Sale» ist solchen Massnahmen klar vorzuziehen. Dabei genügen die sich bereits heute aus dem Obligationenrecht ergebenden Aufklärungs- und Informationspflichten des Anlageberaters grundsätzlich, wobei der Verband in diesem Rahmen die Einführung kohärenter aufsichtsrechtlicher Regeln in Anlehnung an die MiFID-Standards als prüfenswert erachtet. Dies gilt grundsätzlich auch bezüglich Einführung einer prudentiellen Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter.

Nicht weiter zu verfolgen sind nach Meinung des Verbandes die Vorschläge für zivilprozessrechtliche Massnahmen (Beweislastumkehr, Dokumentierungspflichten) und die schiedsgerichtliche Zuständigkeit des Ombudsmanns. Letzteres würde sich unseres Erachtens nachteilig auf den Erfolg der Vermittlungstätigkeit des Ombudsmannes auswirken.

Der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte wird sich zusammen mit Behörden, ihren Mitgliedern und anderen Verbänden für eine sinnvolle Lösung einsetzen.

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben auf dieser Website nur Schulungszwecken dienen und keine echten Angebote darstellen. Wenn Sie einen echten Kurs eines strukturierten Produktes wünschen oder ein solches erwerben möchten, dann wenden Sie sich zwecks weiterer Informationen an Ihren Finanzberater oder an eine der Mitgliedsbanken des SSPA. Werfen Sie einen Blick auf den vollständigen Disclaimer.

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