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05.12.2019
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OAK anerkennt Kostentransparenz-Konzept für Strukturierte Produkte des SVSP

Strukturierte Produkte besser investierbar für Schweizer Pensionskassen  

 

Das umfassende Kostentransparenz-Konzept des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte (SVSP) erfüllt die Anforderungen der Weisung «W-02/2103 Ausweis der Vermögensverwaltungskosten» und wurde von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) am 21. November 2019 genehmigt. Ein Strukturiertes Produkt gilt somit als kostentransparent, wenn die vereinbarten Kostenangaben den Schweizer Pensionskassen zur Verfügung gestellt werden. Der SVSP freut sich über diesen Durchbruch in der Transparenz-Diskussion mit der OAK. Der Einsatz von Strukturierten Produkten bietet den Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Möglichkeiten betreffend Performance und Risikosteuerung im Zusammenhang mit der Verwaltung der Schweizer Vorsorgegelder.    

 

Zürich, 05. Dezember 2019. Strukturierte Produkte galten bisher bei vielen Pensionskassen als kostenintransparente und damit wenig attraktive Anlageprodukte. Der SVSP schafft mit der «Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Kosten von Strukturierten Produkten» Abhilfe und erfüllt die Anforderungen der OAK an Kostenkonzepte für den Einsatz von Anlageprodukten in der Beruflichen Vorsorge. Diese Richtlinie für Emittenten von Strukturierten Produkten wird es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, die Kosten von Strukturierten Produkten in der Betriebsrechnung zu erfassen.

 

Umfassende Kostentransparenz dank tagesaktuellen Kostenangaben durch Emittenten

Die erarbeitete Richtlinie basiert auf der Berechnung und Offenlegung der Produktkosten gemäss der europäischen Verordnung für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs-Verordnung). Sie hält die Anforderungen an die Berechnung und Darstellung der Kosten von Strukturierten Produkten fest, welche den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen angeboten werden. Grundsätzliche werden Angaben zu den drei Kategorien «einmalige Kosten», «wiederkehrende Kosten» und «Nebenkosten» ausgewiesen.

 

Emittenten, die Pensionskassen Strukturierte Produkte anbieten, verpflichten sich, der Vorsorgeeinrichtung beim Erwerb eines Strukturierten Produktes ein aktuelles PRIIPs-KID zur Verfügung zu stellen. Zudem stellt der Emittent tagesaktuelle Kostenangaben auf der Website des SVSP bereit, welche für die Vorsorgeeinrichtung kostenlos zugänglich sind. Die Vorgaben zum Gesamtkostenindikator im Basisinformationsdokument eines Strukturierten Produktes und die Darstellung der Kosten auf der Webseite des SVSP ergeben eine umfassende und einzigartige Offenlegung gegenüber Anlegern in Strukturierten Produkten.

 

Strukturierte Produkte verstärkt als Lösungsanbieter für Pensionskassen

Der SVSP erwartet, dass sich der konstruktive Austausch zwischen Emittenten von Strukturierten Produkten und Schweizer Pensionskassen dank des anerkannten Kostenkonzeptes nun zusätzlich intensivieren wird.

 

«Wir danken der OAK für die konstruktive Unterstützung bei der Erarbeitung des Kostentransparenz-Konzeptes. Dies ist ein weiterer Meilenstein in unseren Aktivitäten zur verbesserten Transparenz. Das anerkannte Konzept ermöglicht den Emittenten die Bedürfnisse der Pensionskassen bestmöglich abzudecken. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld wollen wir mit Strukturierten Produkten einen Beitrag zur nachhaltigen Anlageperformance und zur Absicherung der Schweizer Vorsorgegelder liefern.  Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass wir die Pensionskassen-Verantwortlichen und Berater noch besser über die Möglichkeiten und Vorzüge von Strukturierten Produkten informieren müssen.» kommentiert Markus Pfister, Präsident des SVSP.

 

 

Zur Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung von Strukturierten Produkten und Erläuterungen: https://www.svsp-verband.ch/media/#section-guidelines

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben auf dieser Website nur Schulungszwecken dienen und keine echten Angebote darstellen. Wenn Sie einen echten Kurs eines strukturierten Produktes wünschen oder ein solches erwerben möchten, dann wenden Sie sich zwecks weiterer Informationen an Ihren Finanzberater oder an eine der Mitgliedsbanken des SSPA. Werfen Sie einen Blick auf den vollständigen Disclaimer.

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