Verbesserte Transparenz bei Strukturierten Produkten
Der Vorstand und die Mitglieder des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte (SVSP) haben entschieden, die Transparenz von Strukturierten Produkten weiter zu verbessern. So werden alle Emittenten von Strukturierten Produkten ab 1. März 2015 die Vertriebsgebühren ihrer Produkte ausweisen. Die entsprechende Offenlegungspflicht wurde in den vom SVSP zusammen mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erlassenen neuen „Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu Strukturierten Produkten“ festgehalten (siehe Pressemitteilung SBVg). Parallel dazu bringt sich der SVSP in enger Kooperation mit dem europäischen Dachverband eusipa bei der europäischen Diskussion um Kostentransparenz ein. Mit dieser Vorgehensweise kann die Transparenz von Strukturierten Produkten verbessert werden. Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass eine europaweit anzuwendende und von den Aufsichtsbehörden anerkannte anlegerfreundliche und verständliche Kennziffer ausgearbeitet wird. Den SVSP-Mitgliedern ist es freigestellt, andere, heute bereits bekannte Kosten-Kennziffern für ihre Produkte auszuweisen.
Zürich, 10. September 2014. Der SVSP diskutiert seit einiger Zeit verschiedene Möglichkeiten, um den Preis von Strukturierten Produkten für die Anleger transparenter und verständlicher zu machen. Im Rahmen dieser Diskussion hat der Vorstand des SVSP auch die verschiedenen Kennziffern (Total Expense Ratio (TER) für Strukturierte Produkte; Issuer Estimated Value (IEV)) geprüft.
Vor diesem Hintergrund hat der SVSP entschieden, als ersten Schritt zur weiteren Erhöhung der Transparenz die Vertriebsgebühren für Strukturierte Produkte ab 1. März 2015 auszuweisen. Die Vertriebsgebühren umfassen sämtliche vom Emittenten bei der Emission eines Strukturierten Produktes im Ausgabepreis eingerechneten Gebühren, einschliesslich der Vergütungen an Vertriebspartner. „Der SVSP und seine Mitglieder wollen die Transparenz von Strukturierten Produkten weiter erhöhen. Dazu erachten wir die Offenlegung aller im Produktpreis einberechneten Gebühren für den Vertrieb als wichtigen ersten Schritt. Der Anleger soll wissen, welche monetären Anreize Distributoren für den Produktvertrieb erhalten“, erläutert Daniel Sandmeier, Präsident SVSP, die Vorgehensweise der Branche. Die Vertriebsgebühr wird ab 1. März 2015 als Prozentsatz des Ausgabepreises angegeben und auf dem vereinfachten Prospekt der jeweiligen Produkte ausgewiesen.
Einführung europäische Kostenkennziffer geplant
In einer zweiten Phase beabsichtigt der SVSP für die Branche in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Dachverband eusipa eine Kostenkennziffer einzuführen, die dem Anleger auf einfache Art und Weise die Kosten eines Produktes erläutert. „Die heute bekannten Ansätze erachten wir als gute Basis für die angestrebte Kennziffer. Mit den gemachten Erfahrungen können diese optimiert und zu europäischen Branchenstandards werden. Die Leistung und die Kosten von Strukturierten Produkte werden somit für die Anleger noch transparenter und verständlicher“, beschreibt Georg von Wattenwyl, Vizepräsident des SVSP, die Zielsetzung der Branche. Mit der Einführung einer europaweit anerkannten Kostenkennziffer wird die Strukturierte Produkte Branche zu einem der transparentesten Bereiche der Finanzmärkte.